Vollmacht

Vollmacht
   heißt eine ständige oder zeitweilige rechtliche Fähigkeit zu Anordnungen u. Handlungen, die andere als legitim u. als moralisch bindend anzuerkennen haben. In einer solchen Definition ist nicht mit ausgesagt, ob es sich um ein ”Können“ handelt, zu dem andere grundsätzlich nicht fähig sind, oder um ein ”Sollen“ oder ”Dürfen“. Eine V. kann sich aus den objektiven Verhältnissen ergeben (z. B. Erziehungsrecht der Eltern) oder vonseiten eines dazu legitimierten Dritten übertragen werden (z. B. richterliche V.). Nach kath. Glaubensverständnis existieren in der Kirche Vollmachten, die dem Willen Gottes entsprechen u. die teils sakramentaler, teils ”hoheitlicher“ Art sind. Die frühere Rechtssprache bezeichnete sie als ”Gewalten“ (”potestates“). Eine Alternative dazu wäre ”Aufgabe“ oder ”Befugnis“ (”munus“). Ihre Übertragung geschieht entsprechend der Zweiteilung (sakramental u. ”hoheitlich“) durch das Weihesakrament bzw. durch einen nichtsakramentalen rechtlichen Akt (vgl. Jurisdiktion) vonseiten der Kirchenleitung. Da beide aufeinander hingeordnet, aber nicht identisch sind, müssen sie nicht immer ein u. derselben Person zusammen übertragen werden. – Amt .

Neues Theologisches Wörterbuch. . 2012.

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  • Vollmacht — Vollmacht …   Deutsch Wörterbuch

  • Vollmacht — Vollmacht, 1) im Allgemeinen so v.w. Mandat, s. Mandatum; 2) bes. die Urkunde, mittelst deren Jemand die Ermächtigung einen Andern (den Constituent) in seinen rechtlichen Angelegenheiten zu vertreten u. für denselben zu handeln ertheilt wird.… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Vollmacht — Vollmacht, die einer Person (dem Bevollmächtigten) seitens einer andern gegebene Ermächtigung zur Vertretung der letztern (des Vollmachtgebers); auch die Urkunde, in der die V. erklärt wird, und durch die sich der Bevollmächtigte legitimiert.… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Vollmacht — Vollmacht, s. Mandat …   Kleines Konversations-Lexikon

  • Vollmacht — Vollmacht, Mandat, für einen Andern zu handeln, namentlich in Rechtssachen; mit der Substitutionsclausel, wenn der Bevollmächtigte befugt sein soll, an seine Stelle einen andern zu setzen …   Herders Conversations-Lexikon

  • Vollmacht — ↑Autorisation, ↑Carte blanche, ↑Epitrope, ↑Kreditiv, ↑Mandat, ↑Prokuration …   Das große Fremdwörterbuch

  • Vollmacht — Sf std. (14. Jh.), spmhd. volmaht, mndd. vulmacht, mndl. volmacht(e) Stammwort. Lehnübersetzung von l. plēnipotentia gleicher Bedeutung.    Ebenso nndl. volmacht, ne. full power(s), nfrz. plein(s) pouvoir(s), nschw. fullmakt, nnorw. fullmakt.… …   Etymologisches Wörterbuch der deutschen sprache

  • Vollmacht — Unter einer Vollmacht versteht man die durch ein Rechtsgeschäft begründete Vertretungsmacht. Inhaltsverzeichnis 1 Differenzierung von Vollmachten 2 Begründung und Widerruf der Vollmacht 3 Formvorschriften …   Deutsch Wikipedia

  • Vollmacht — Befugnis; Ermächtigung; Mandat; Prokura; Bevollmächtigung; Freibrief; Handlungsvollmacht; Vollziehungsbefehl * * * Voll|macht [ fɔlmaxt], die; , en: schriftlich gegebene Erlaubnis, bestimmte Handlungen anstelle eines anderen vorzunehmen …   Universal-Lexikon

  • Vollmacht — Vọll·macht die; , en; 1 die Vollmacht (für / zu etwas) eine Erlaubnis, die eine Person einer anderen gibt. Mit einer Vollmacht darf man Dinge tun, die sonst nur die betreffende Person selbst tun darf (wie z.B. über eine Summe Geld verfügen) ≈… …   Langenscheidt Großwörterbuch Deutsch als Fremdsprache

  • Vollmacht — die Vollmacht, en (Mittelstufe) durch Rechtsgeschäft begründete Vertretungsmacht Synonym: Ermächtigung Beispiele: Sie hat ihrem Mann die Vollmacht zu ihrem Konto entzogen. Der Chef hat mir die Vollmacht für die Verhandlungen erteilt …   Extremes Deutsch

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